Lizenzvertrag

Stand 30.03.2019

Dieser Vertrag gilt für das Herunterladen einer Fotografie, Illustration, Abbildung oder anderer bildlicher oder grafischer Arbeit (im folgenden auch die „Werke“) von unserer Website. Mit dem Herunterladen erklären Sie sich mit diesen Vertragsbedingungen einverstanden und erkennen an, dass dieser Vertrag Anwendung findet.

§ 1. Eigentum

Mit dem Vertrag findet kein Verkauf von Werken statt. Wenn nicht ausdrücklich in diesem Vertrag gewährt, behalten wir und unser Lizenzgeber alle Rechte, Eigentumsrechte und Beteiligungen an den Werken. Keinerlei Eigentumsrechte oder Eigentumsbeteiligungen an den Werken werden durch den Vertrag an Sie übertragen.

§ 2. Die Lizenz

  1. Der Lizenzgeber räumt dem Lizenznehmer ein einfaches Nutzungsrecht ein.
  2. Vorbehaltlich Ihrer Einhaltung dieser Vertragsbedingungen, ist die Lizenz unbefristet, nicht exklusiv, nicht unterlizenzierbar und nicht übertragbar.
  3. Sie dürfen die Dateien an Mitarbeiter oder Vertragsnehmer unter der Voraussetzung übermitteln, dass die betreffenden Mitarbeiter und Vertragsnehmer die Einschränkungen dieses Vertrags beachten und das Werk nur in Ihrem Auftrag verwenden.

§ 3. Lizenzkosten

  1. Die Kosten für das einfache Nutzungsrecht können je nach Werk variieren.
  2. Sofern der Lizenznehmer eine weitere Nutzung wünscht, insbesondere eine Unterlizenzierung, ist die weitere Rechteeinräumung gesondert zu vergüten.

§ 4. Urheberrecht

Der Lizenznehmer verpflichtet sich, die vorbenannten Rechte und Pflichten auch seinen Mitarbeitern aufzuerlegen.

§ 5. Umfang des einfachen Nutzungsrechts

  1. Der Lizenznehmer erhält das Recht, die Fotografien für eigene Webseiten, Webshops, Kataloge, Etikettendrucke und Flyer zu verwenden.
  2. Bei Verwendung der Werke auf Etiketten oder auf Websites ist die Bildquelle mit “© Harries Plantpics” anzugeben. Die Verwendung von Bildmaterial geschützter Sorten zum Druck von Etiketten wird explizit und ungeachtet anderslautender Vereinbarungen ausgeschlossen soweit vorher nicht anderweitig von dem Sortenschutzinhaber erlaubt.
  3. Dem Lizenznehmer ist ausdrücklich untersagt, die Fotografien zu bearbeiten und/oder anderweitig weiterzugeben oder zu verwerten.
  4. Eine weitere Lizensierung der Fotografien behält sich die Lizenzgeberin vor.
  5. Nicht gestattet ist eine pauschale Weitergabe einer Vielzahl von Bildern oder eine Weitergabe von Bildern ohne eine entsprechende zeitlich zusammenhängende Lieferung der abgebildeten Pflanzen.
Sollte ein Werk gegen unsere Nutzungsbedingungen verstoßen, dürfen wir Sie anweisen, den Gebrauch, die Verbreitung und den Besitz des betreffenden Werks einzustellen, woraufhin Sie diesen Anweisungen unverzüglich Folge leisten müssen.

§ 6. Dauer der Lizensierung/räumliche Nutzung

Die Parteien vereinbaren eine zeitlich unbefristete Vertragslaufzeit.

§ 7. Haftung

  1. Die Lizenzgeberin übernimmt keine Haftung für die Richtigkeit der botanischen Bezeichnungen der Pflanzen.
  2. Der Lizenznehmer haftet vollumfänglich bei Verstößen gegen das Urheberecht seinerseits.
  3. Bei der Verwendung von Fotos, die patent- oder sortenschutzrechtlich geschütztes Pflanzenmaterial beinhalten, ist zu beachten, dass diese nur mit dem patent- oder sortengeschützten Pflanzen in Verbindung gebracht werden dürfen, wenn die Genehmigung des Inhabers des Patent, der Marke oder Sortenschutzrechtes vorliegt. Bei Pflanzennamen, die zugleich eine eingetragene Marke darstellen, dürfen die Bilder nur dann mit dem Markennamen in Verbindung gebracht werden, wenn eine Zustimmung des Inhabers zur Verwendung der Marke vorliegt. Alle durch Dritte geschützten Marken- und Warenzeichen unterliegen uneingeschränkt den Bestimmungen des jeweils gültigen Kennzeichenrechts und den Besitzrechten der jeweiligen eingetragenen Eigentümer. Der Lizenznehmer stellt die Lizenzgeberin hinsichtlich sorten-, patent- oder markenrechtlichen Ansprüchen Dritter aufgrund der Verwendung der überlassenen Bildlizenzen frei.
  4. Im Falle der unberechtigten Nutzung stellt der Lizenznehmer die Lizenzgeberin von Ansprüchen Dritter frei die gegebenenfalls aus anderweitigen Lizenzvereinbarungen aufgrund der Verletzung von Exklusivvereinbarungen für bestimmte Nutzungsarten oder Regionen hergeleitet werden.

§ 8. Einschränkungen

Ungeachtet anderslautender Vereinbarungen in diesem Vertrag haben Sie im Hinblick auf die Verwendung und Zurschaustellung eines Werks auf Websites alle angemessenen Vorkehrungen zu treffen, die das Herunterladen oder die Wiederverwendung des Werks durch Besucher der Website verhindern.

§ 9. Sontiges

  1. Dieser Vertrag unterliegt dem deutschen Recht.
  2. Für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit diesem Vertrag oder über seine Gültigkeit sind die Gerichte in Oldenburg zuständig.
  3. Sollten eine oder mehrere Klauseln dieses Vertrages ungültig sein oder ungültig werden, so bleibt die Wirksamkeit des Vertrages im Übrigen bestehen. An die Stelle der ungültigen Klauseln treten die gesetzlichen Regelungen, welche den Willen beider Parteien am nächsten kommen.
  4. Wir behalten uns alle nicht ausdrücklich in diesem Vertrag gewährten Rechte vor.